|
Zu den gesetzlichen Erben zählen alle Blutsverwandten, der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner, Adoptivkinder und nichteheliche Kinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Kann kein gesetzlicher Erbe ermittelt werden, so erbt der Staat. Für den Ehepartner gelten eigene Bestimmungen. Die Verwandten werden – je nach Verwandtschaftsgrad – in sogenannte Ordnungen unterteilt. Grundsätzlich gilt: Verwandte einer höheren Ordnung schließen Verwandte einer niedrigeren Ordnung von der Erbschaft aus. Ihre eigenen Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) gehören zu den Erben erster Ordnung und haben Vorrang vor Ihren Eltern und deren Abkömmlingen (Ihre Geschwister, Nichten und Neffen).Danach folgen Ihre Großeltern und deren Abkömmlinge (Ihre Tanten und Onkel, Vettern und Basen) usw.
Die aktuelle medeor Erbschafts-Broschüre enthält weitere Informationen und Beispiele zum Thema gesetzliche Erbfolge.
|